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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurzzeitvermietungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Buchung als anerkannt. Bei den von der Mallorca-Holiday-Rentals (im Text auch MHR genannt) angebotenen Mietobjekten handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden, nachfolgend Mieter genannt, den Mitreisenden und dem jeweiligen Eigentümer des Mietobjektes, nachfolgend Eigentümer genannt.

1. Buchung Eine Buchung bedarf immer einer schriftlichen (per e-Mail oder Telefax) Willenserklärung des Mieters. Die Buchung wird von MHR per e-Mail oder per Telefax bestätigt und ist nach erfolgter Anzahlung rechtsverbindlich. Die Buchung wird im Namen des Leistungsträgers (Eigentümer, Vermieter, Verwalter) abgeschlossen. Sie gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Der Bezug des Mietobjektes erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Am Abreisetag muss das Mietobjekt, wenn nicht anders vereinbart, bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden.

2. Zahlungen Als Anzahlung sind 10% des gesamten Mietpreises vor Mietbeginn an MHR zu überweisen. Bei der Objektserie 50.. beträgt die Anzahlung 20%. Da MHR die Mietobjekte nicht länger als 5 Tage reservieren kann, ist der Überweisungsbeleg innerhalb von 5 Tagen nach der schriftlichen Willenserklärung per Telefax oder e-Mail an MHR zu senden, ansonsten ist die Reservierung erloschen und der Mieter hat keinen Anspruch mehr auf das gewählte Mietobjekt. Die Restzahlung der vereinbarten Summe erfolgt vollständig, unter Abzug der bereits geleisteten Anzahlung entweder in bar bei der Schlüsselübergabe am ersten Belegungstag oder 4 Wochen vor Anreise per Überweisung (Objektabhängig - Die Zahlweise wird bei der Buchung festgelegt). Bei Lastminute Buchungen muss der Gesamtbetrag direkt nach der Buchung per Überweisung gezahlt werden oder in Bar vor Ort (Objektabhängig - Die Zahlweise wird bei der Buchung festgelegt). Bei der Einweisung durch den persönlichen Ansprechpartner ist neben der Restzahlung der vereinbarten Summe und der Servicepauschale (wenn nicht vorher überwiesen) eine Kaution zu entrichten. In der Buchungsbestätigung wird die Höhe der Kaution angegeben und wird somit Vertragsbestandteil. Die Kaution ist vor Ort an den persönlichen Ansprechpartner, in bar zu entrichten. Der Eigentümer ist berechtigt, Schäden am Ferienobjekt oder an dessen Einrichtung, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Mieter oder eventuellen Mitreisenden verursacht wurden, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten. Die Kaution wird, sobald das Ferienobjekt dem Eigentümer oder dem persönlichen Ansprechpartner vertragsgemäß übergeben wurde und keine Schäden entstanden sind, bei Buchungsende zurückerstattet. MHR hat bezüglich der Kaution keinerlei Rechte oder Pflichten gegenüber dem Mieter. 


3. Haftung Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers oder Verwalters erstellt. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, starken Unwettern, Baumaßnahmen in der Nähe des Mietobjektes und anderen zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Geschehnissen wird nicht gehaftet. Insbesondere kann für unvorhersehbare und/oder sporadische Bautätigkeiten im Umfeld nicht gehaftet werden. Ebenso kann eine Haftung für die störungsfreie Betriebsbereitschaft von elektrischen Geräten ausserhalb des Mietobjektes sowie von Einrichtungen wie Lift, Pool, etc. nicht übernommen werden. Die Poolsaison für ungeheizte Anlagen ist vom 15.5. bis zum 30.9. Dieser Zeitraum kann, je nach Beschluss der Eigentümer variieren.Die auf den Bildern und in den Detailbeschreibungen abgebildete und beschriebene Möblierung und Ausstattung der Mietobjekte kann unter Umständen etwas variieren. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich, ist MHR berechtigt ein vergleichbares Ersatzobjekt in der gleichen oder höheren Preiskategorie und geografischen Region zur Verfügung stellen. Nimmt der Mieter diese Alternative nicht an, verliert er die geleistete Anzahlung und unterwirft sich den Stornobedingungen. Ist kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der vereinbarten Restzahlung beschränkt. MHR kann, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. MHR ist berechtigt, die Buchung vor oder während der Buchungsdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die Übergabe des Ferienobjektes nicht ermöglichen, die Reisenden oder das Objekt gefährden oder die Erbringung der gebuchten Leistungen dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt. MHR ist in keinem der oben erwähnten Fälle schadenersatzpflichtig. Die Nutzung des Mietobjektes, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Eigentümer und MHR übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Eigentümer und die Mallorca-Holiday-Rentals übernehmen keine Haftung bei Diebstahl.
Internetversorgung, Leitungswasser und Strom sind Leistungen Dritter. Sofern die technischen Installationen und Vorraussetzungen im Mietobjekt in Ordnung sind haftet der Eigentümer bei zwischenzeitlichen und zumutbaren Ausfällen nicht.

4. Schäden Der Mieter hat das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden dem Eigentümer oder MHR zu melden. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden. Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar und den Zustand des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder der MHR über den Ansprechpartner vor Ort Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

5. Rücktrittsrecht
a. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter muss in schriftlicher Form (per e-Mail) erfolgen. Die Anzahlung verfällt und folgende Rücktrittsgebühren werden im Falle der Stornierung erhoben:
- Bis 35 Tage vor Mietbeginn: Komplette Erstattung der Mietsumme, danach keine Erstattung. Die bereits geleistete Anzahlung wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung. In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu den selben Konditionen zu stellen oder den Mietbeginn, falls möglich, einmalig zu verschieben. Hierzu bedarf es auch der Zustimmung des jeweiligen Eigentümers. Andere Änderungen nach Abschluß des Mietvertrages können nur als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung erfolgen. Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung oder Stornierung beträgt 50 Euro. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Buchung nach der geleisteten Anzahlung rechtsverbindlich ist.

5a. Rücktrittsrecht der MHR kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:
a. wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Mietobjekt anrichtet. b. wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an eventuell bestehende Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet. c. wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte Restsumme des Mietpreises zahlt oder die vereinbarte Kaution hinterlegt In diesen Fällen verfällt der Mietpreis, bzw. die geleistete Anzahlung.

b.Stornierung durch den Besitzer:
Wir akzeptieren alle Buchungen im Namen der Besitzer. Im Falle einer Stornierung durch den Besitzer (z.B. Technische Probleme, Verkauf)  werden wir uns bemühen ein vergleichbares Objekt bereit zu stellen. Dem Reiserecht entsprechend wird ein Objekt als gleichwertig bezeichnet wenn es in den Punkten Komfort, Ausstattung, Zimmeranzahl und Preiskategorie dem gebuchten Objekt weitgehend entspricht. Wenn die alternative Unterkunft vom Kunden abgelehnt wird, ist der Anspruch auf die Erstattung der Anzahlung an den Vermittler verfallen. Wenn der Vermittler nicht in der Lage ist ein gleichwertiges Objekt als Alternative bereitszustellen, wird die Anzahlung an den Kunden zurück gezahlt. 

6. Die persönlichen Ansprechpartner werden in der Regel vom Eigentümer beauftragt und sind weder bei MHR angestellt, noch stehen sie in einem direktem Vertragsverhältnis zu MHR. Daher ist es wichtig, dass bei Unstimmigkeiten MHR vom Mieter über den Sachverhalt informiert wird. Um Missverständnisse zu vermeiden und damit die Mängelbeseitigung auf Mallorca fair, nachvollziehbar und vor allen Dingen auch schnell und effizient geschehen kann, muss die Mängelanzeige durch den Mieter daher folgendermaßen erfolgen:
a. Sofort nach Entstehen des Mangels oder des Schadens muss der Mieter den persönlichen Ansprechpartner, welcher dem Mieter von MHR in der Wegbeschreibung zum Objekt genannt wird, über den Schaden oder den Mangel informieren. Unter Umständen kann es vorkommen, dass der persönliche Ansprechpartner, auch nach mehrmaligen Kontaktversuchen, nicht erreichbar ist. In diesem Fall muss der Mieter dann MHR stellvertretend für den persönlichen Ansprechpartner informieren.
b. Bei kleineren Schäden und Mängeln wird der persönliche Ansprechpartner nach Sichtung des Mangels oder Schadens den Schaden oder Mangel umgehend beheben oder dem Mieter eine kurzfristige Regelung vorschlagen. Ist der Mieter mit den Massnahmen zur Schadens- oder Mängelregulierung des persönlichen Ansprechpartners nicht einverstanden, muss er umgehend MHR schriftlich per e-Mail oder Fax über seine Beschwerde informieren. Da der Mieter unter Umständen in seinem Urlaub auf Mallorca nur schwer Zugang zu einer e-Mail oder Faxgelegenheit bekommt und um dem Mieter eine einfache, komfortable und später auch noch eindeutig nachvollziehbare schriftliche Beschwerdemöglichkeit zu geben, führt jeder persönliche Ansprechpartner für solche Fälle ein Beschwerdeformular mit sich und wird es dem Mieter, entweder von sich aus oder auch nach Aufforderung durch den Mieter, aushändigen. Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Beschwerdeformular zu nutzen aber wenn er es nutzt, ist der Mieter verpflichtet, dass Beschwerdeformular auch wahrheitsgemäss auszufüllen und dem persönlichen Ansprechpartner unterschrieben wieder, zur Weiterleitung an MHR, auszuhändigen. Jedes Beschwerdeformular hat im unteren Bereich einen perforierten Abschnitt, welchen der persönliche Ansprechpartner dem Mieter als Quittung für die Entgegennahme des Formulares überreicht. Der persönliche Ansprechpartner nimmt dann im Beschwerdeformular Stellung zu der Beschwerde und übermittelt dann umgehend das Beschwerdeformular an MHR. Selbstverständlich kann der Mieter aber auch per e-Mail oder Fax eigenständig seine Beschwerde an MHR übermitteln.
c. Insofern Schäden oder Mängel den Kompetenzbereich des persönlichen Ansprechpartners übersteigen oder wenn zuvor keine Einigung über die Regelung eines Mangels oder eines Schadens zustande gekommen ist, wird eine oder mehrere Vertrauenspersonen von MHR vor Ort den Mangel oder Schaden im Beisein des Mieters begutachten und gegebenenfalls mit Fotos, Zeugenaussagen, etc. dokumentieren. 4. Der gesamte Vorgang wird, unabhängig von Größe und Wichtigkeit des Schadens oder Mangels, durch den persönlichen Ansprechpartner in einer, auch MHR zugänglichen, Datenbank protokolliert und unter Angabe von Datum und Uhrzeit abgespeichert. Der Mieter kann von MHR einen Ausdruck oder eine Kopie des Protokolls erhalten.
d. Ersatzforderungen nach Beendigung des Aufenthaltes im Objekt ohne vorherige Meldung sind ausgeschlossen.

Ein offenes Wort zum Thema Baulärm: Mallorca ist eine beliebte Insel und es wird - wie überall - neu gebaut oder renoviert. Verständlicherweise haften weder der Eigentümer noch MHR ausserhalb der gebuchten Objekte für Geräuschentwicklungen Gleichwohl informieren wir, soweit möglich, über Aktivitäten im Umfeld - eine Gewähr kann aber nicht übernommen werden.


7. Zusätzliche Dienstleistungen: MHR vermittelt ausschliesslich Privatobjekte zwischen Eigentümern und Mietern. Aufgeführte Links wie von Autovermietungen in der Webseite haben lediglich informellen Charakter und stellen keine Zusatzleistung von MHR dar. Es gelten die AGB der jeweiligen Anbieter. Für Darstellung, Inhalt und Angebot der verlinkten Anbieter haften wir nicht.

8. Die Servicepauschale beinhaltet: Persönlichen Check-in und Check-out, Wäschepaket, Rufbereitschaft und Endreinigung. Für An- und Abreisezeiten zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr im Objekt (auch bei Flugverspätung) wird eine zusätzliche Check-In Pauschale in Höhe von 50.- Euro erhoben. Diese Pauschale wird in Bar vor Ort an die Betreuer gezahlt. 

9. Schlußbestimmung Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen und den Internetseiten der MHR, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Weitergehende Details in jeglichen Punkten werden im Streitfall gemäss dem Reiserecht des Kundenherkunftslandes geregelt.




Hamburg, 11.09.2007